Grundsätzlich erfolgt eine Bewertung in den meisten Fällen zur Bestimmung des Verkehrswertes. Abweichungen wie beispielsweise bei der Beleihungwertermittlung oder Spezifizierungen im Falle einer Stichtagsbewertung in der Vergangenheit für eine Vermögensauseinandersetzung sind jedoch auch häufig die Regel. Besonders wichtig ist daher ein vorhergehendes Beratungsgespräch, um die Auftragsformulierung zielgerichtet ausführen zu können. Folgende Beispiele für Wertermittlungen seien genannt: