Sachverständigenbüro

Carsten Kühne

Bewertungsanlässe

Grundsätzlich erfolgt eine Immobilienbewertung zur Bestimmung des Verkehrswertes.

Abweichungen, wie beispielsweise bei der Beleihungwertermittlung oder Spezifizierungen im Falle einer vergangenden Stichtagsbewertung für eine Vermögensauseinandersetzung, sind jedoch auch häufig der Grund für ein benötigtes Wertgutachten einer Immobilie oder unbebauten Grundstückes.

Um sie bestmöglich für Ihr individuelles Anliegen beraten und die Auftragsformulierung zielgerichtet ausführen zu können, ist ein vorheriges persönliches Gespräch besonders wichtig.


Folgende Bewertungsanlässe gehören zu unseren Tätigkeitsfeldern:

 Beleihungswertermittlung

 

Ankauf und Verkauf


Finanzamt und steuerliche Anlässe

 

Vermögensauseinandersetzungen und Rechtsstreitigkeiten

Erbangelegenheiten


Scheidungsangelegenheiten


Verkehrswert für Zwangsvollstreckungen