Bewertungsanlässe
Grundsätzlich erfolgt eine Immobilienbewertung zur Bestimmung des Verkehrswertes.
Abweichungen, wie beispielsweise bei der Beleihungwertermittlung oder Spezifizierungen im Falle einer vergangenden Stichtagsbewertung für eine Vermögensauseinandersetzung, sind jedoch auch häufig der Grund für ein benötigtes Wertgutachten einer Immobilie oder unbebauten Grundstückes.
Um sie bestmöglich für Ihr individuelles Anliegen beraten und die Auftragsformulierung zielgerichtet ausführen zu können, ist ein vorheriges persönliches Gespräch besonders wichtig.
Folgende Bewertungsanlässe gehören zu unseren Tätigkeitsfeldern:
Beleihungswertermittlung
Ankauf und Verkauf
Finanzamt und steuerliche Anlässe
Vermögensauseinandersetzungen und Rechtsstreitigkeiten
Erbangelegenheiten
Scheidungsangelegenheiten
Verkehrswert für Zwangsvollstreckungen